Apple vs. Samsung: Faules Beweisbild in der Einstweiligen Verfügung?

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Wenn es Übernahmen, Produktentwicklungen oder Abmahnungen gibt, stöbere ich ja immer gerne in den Original-Unterlagen, sofern sie verfügbar sind. Doch auf dieses pikante Detail bin ich erst durch das niederländische Apple-Blog WebWereld (Translate-Link) aufmerksam geworden.

Es dürfte mittlerweile jeder mitbekommen haben, dass sich der Innovationskampf der Hard- und Software-Giganten vom heimischen Labor langsam in die internationalen Gerichtsgebäude verlegt: Apple mahnt so unter anderem Samsung und Motorola ab, da – so das Argument – die Konkurrenz-Tablets ein frecher Abklatsch des iPad 2 seien. Die Richter können entscheiden, wie sie wollen: Natürlich sind die Tablets der neuen Generation – wenn nicht vom iPad abgeguckt – so aber doch vom Apple-Rechner inspiriert. Man sollte da die Zügel aber locker lassen, gerade Apple hat sich ja nicht nur am Design-Fundus eines großen deutschen Elektrounternehmens immer wieder bedient – und tut es noch heute.

Spannend ist aber die Argumentationsgrundlage der Anwälte. Samsung habe haargenau das Design des iPads kopiert, so dass die Apple-Juristen zum unumstößlichen Schluss kommen: „Das Produkt, welches von den Antragsgegnerinnen unter dem Namen Tab 10.1 vermarktet wird, ist eine offensichtliche Kopie der Ausstattung des iPad 2.“ (aus dem Antrag an das Landgericht Düsseldorf). Um die Behauptung zu untermauern, hat die Freshfields-Kanzlei eine ganze Reihe kontrastierender Fotos beigelegt: So sieht das iPad aus und so das Galaxy Tab 10.1 von Samsung. Wir sollten uns an dieser Stelle daran erinnern, dass das iPad 24,12 x 18,57 cm misst und damit breiter und kürzer ist als das Galaxy Tab mit 25,67 x 17,53 cm.

Werfen wir nun einen Blick in den Antrag, genauer gesagt auf die Seite 28, die so etwas wie das argumentative Totschlagargument gegen Samsung liefern soll:

Hoppla. Wir brauchen nicht erst die Maße von oben heranzuziehen, im Netz gibt es dutzendfach Aufnahmen von Direktvergleichen – doch die sehen irgendwie alle anders aus. WebWereld hat das alles mal ein wenig in Proportionen gesetzt; in richtige Proportionen und zwar indem die Relationen der beiden Gerätemaße miteinander verglichen wurden:

Nun, ich will Apple keine bösen Absichten unterstellten und selbst wenn, muss man einräumen, dass das Unternehmen bis heute (naja, ausgenommen von einem verlorenen Handy) kaum Fehler gemacht hat. Vielleicht war es der Kanzlei-Praktikant, der seine Mühe damit hatte, beide Tablets nebeneinander auf ein Din A/4-Blatt zu bringen. Vielleicht war es aber auch sein Chef, der dem Landgericht Düsseldorf nicht allzu viele Kenntnisse im Bereich des Mobile Computing beimaß (à la: „Let’s blow this out of proportion!“). Da der verantwortliche Richter ja nicht in Betracht zog, die Beweislage beider Seiten zu überprüfen und man nonchalant eine ex parte-Entscheidung traf – vielleicht keine schlechte Taktik. In jedem Fall ist diese Sache ziemlich brisant. Und eine der beiden Parteien wird sich dazu äußern müssen.

10-08-04 Apple Motion for EU-Wide Prel Inj Galaxy Tab 10.1