Redtube-Abmahnungen: Gesetzgebung und Rechtsprechung verweigern Ausreise aus Neuland

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Puh. Das sind schwere Zeiten. Zumindest für alle, die gerade vor einem Monitor oder Smartphone-Display hocken. Für alle anderen nicht. Denn da sind wir schon davon ausgegangen, dass die Neuland-Lachgaswolke des vergangenen Sommers verweht wurde – und nun das: der Redtube-Pornoguckerskandal featuring The Landgericht Köln!

Die Chancen stehen nicht schlecht, das zig RedTube-schauende Rammelspanner in diesen Tagen ihre Abmahnung erhalten, weil sie jüngst auf den falschen Schmuddelfilm („Amanda’s Secret“) hereingefallen sind. Beim Erotikkonsum erwischt zu werden, ist natürlich schon unangenehm; noch unangenehmer dürften aber die 250 Euro Strafe nebst der zu unterschreibenden Unterlassungserklärung sein. Ob es das wert war? Neben dieser Einzelfallfrage interessiert mich aber ein größerer Sachverhalt viel brennender: Wie konnte es dazu überhaupt kommen?

Nach bisheriger Darstellung der Lage hat die The Archive AG (Rechteinhaber) mit Hilfe ihres beauftragten Subunternehmers itGuards Inc (Filesharing-Jäger) die IP-Adressen der Betroffenen gesammelt und damit beim Landgericht Köln vorgesprochen, mit der Bitte, man möge die Deutsche Telekom doch anweisen, die dazugehörigen Klarnamen und Wohnadressen herauszurücken (PDF). Das Gericht hat am gleichen Tag kurzen Prozess gemacht und den Antrag (in den meisten Fällen) durchgewunken. Der Beschluss (PDF) dazu lässt sich in etwa so zusammenfassen: „Jau, der Auskunftsantrag ist völlig rechtens, denn diese Pornoseite ist ja eine Tauschbörse, bei der Leute Filme klauen und verschenken. Liebe Telekom: Walte deines Amtes!“

Dass es sich bei Redtube um eine klassische Streamingseite (bei der Filme weder komplett heruntergeladen noch anderen zur Verfügung gestellt werden) und mitnichten um eine Tauschplattform handelt, schien die drei Richter des Landgerichts Köln nicht sonderlich zu stören. Zudem zeigten sie offenbar ebenso kein Interesse daran, wie die itGuards Inc überhaupt an die IP-Adressen der Nutzer gelangt ist, ohne geltendes Datenschutzrecht zu verletzen.

landgerichtkoeln

Der Textbausteinbeschluss ist daher mangelndem Sachverstand, chronischer Ignoranz oder wachsendem Zeitmangel verschuldet – ich überlasse es dem Leser, hier eine Gewichtung vorzunehmen. In jedem Fall ist die Uninformiertheit für einen juristischen Mumpitzschnellschuss verantwortlich, der sich auf das Privatleben „Zehntausender“ auswirkt; denn so viele Abmahnungen prasselt es in diesen Tagen.

Mit dem Beschluss des Kölner Landgerichts schließt sich ein gefährlicher Kreis, der die deutsche Netzpolitiktheorie und -praxis sichtbar macht: Da gibt es Angela Merkel, die sich mit ihrer „Neuland“-Plattitüde in die Nesseln setzte und auch nach Tagen nicht einmal merkte, dass es juckte und brannte. Ebenso bezeugen der bis heute von der Bundesregierung mit „Du! Du! Du, mein Lieber!“ scharf kritisierte NSA-Skandal oder der jubelnde Zuspruch für die Vorratsdatenspeicherung durch die Schmusepartei SPD das intellektuelle Vakuum, das in Berlin in Digitalfragen herrscht. Und nun kapitulieren offenbar sogar die ersten Richter vor dem Internet. Anders ausgedrückt: In Deutschland werden derzeit Gesetze für Netzpolitik von Leuten gemacht, die keine Ahnung davon haben. Diese Gesetze werden dann im Verlauf durch Leute interpretiert, die ebenso keine Ahnung davon haben.

Das Verhalten des Kölner Landgerichts und die schulterzuckend durchgewunkenen Auskünftsbeschlüsse stehen vielleicht nicht stellvertretend für das digitale Exiliantentum der gesamten deutschen Judikative. Aber sie sind symptomatisch für das Deutschland dieser Tage. Mangelnder Wille und ausbleibende Kompetenz sind eine gefährliche Kombination, wenn sie gleich bei zwei Gewalten des Staates anzutreffen sind.

Foto: Piratenmensch (CC BY-SA 2.0)

1 Kommentar

  1. Und noch ein paar Dinge sind faul (aus einem anderen Forum):

    A) Der Film “Amanda’s Secrets” ist nicht käuflich zu erwerben (weltweit)!!

    B) Film nirgendwo unter dem Titel zu finden! Es gibt nur einen Film ohne ” ‘s ” aber ich denke nicht, dass es sich beim Richterlichem Beschluss oder dem Abmahnbrief um einen Tippfehler handelt, außerdem geht der Film “Amanda Secret” um “Shemale” also eine Frau mit Penis, was sich wohl kaum 20.000 Deutsche in so kurzer Zeit angeguckt haben.

    C) Die Domain “stream-Abmahnung.de” wurde schon am 29.11.2013 registriert! Es haben sich also Anwählte darauf spezialisiert und vorbereitet, bevor die Abmahnwelle kam?!?! Und die letzte Aktualisierung dieser Opfer-Helfer-Rechtsanwälte-Website war am 4.Dezember!!

    Die erste Abmahnung gingen aber erst am 4.Dezember raus also kamen 5 Dezember, also wie kommt es das die Vorbereitungen auf die Abmahnwelle 5 Tage vorher anliefen?

    D) Redtube.com hat laut eigenen Angaben mit allem nichts zu tun. xbiz.com/news/news_piece.php?id=172241

    E) Eine Theorie ist, dass sich jemand zum IP-Adressen abfangen, dazuwischen geschaltet hat, zum Beispiel mit einer Adresse wie Redtube.net statt .com und dann den User auf die original Webseite weiterleitet aber gleichzeitig IPs sammelt…

    Aber alles für einen unkäuflichen Film!?!?!? DAS IST DOCH TOTAL DIE ABZOCKE ZU WEIHNACHTEN

    Es liegt auf der Hand, dass hier sowohl die Abmahnenden Anwälte von U+C als auch die “Helfenden Anwälte” wie Fuß&Jankord und andere versuchen Geld zu machen oder eventuell sogar gemeinsamme Sache machen?!?

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